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INSTANDHALTUNG UND REPARATUREN

Der Begriff Gebäudeinstandhaltung bezeichnet allgemein die Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ursprünglichen Zustand und die Funktionsfähigkeit eines Gebäudes aufrechtzuerhalten. Die Instandhaltung von Gebäuden umfasst nach der allgemeinen Definition die folgenden vier Einzelmaßnahmen:

  • Wartung

  • Inspektion

  • Instandsetzung

  • Verbesserung

Trotz aller Instandhaltungsmaßnahmen kann es jedoch zu Gebäudeschäden kommen. Neben Rissen im Mauerwerk können z.B. auch Schäden durch Überschwemmung oder einem umgestürztem Baum entstehen. Durch jahrelange Erfahrung und einem fundierten Wissen können wir für Ihr Anliegen die richtige Lösung bieten - egal um welche Gebäudereparatur es sich handelt.

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